Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kuxhausen Ventures GmbH für den Verkauf von Leads (Heimlios)
Stand: Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der
Kuxhausen Ventures GmbH
Dennewartstraße 25
52068 Aachen
Geschäftsführer: Jan Kuxhausen, Jessica Kuxhausen
Amtsgericht Aachen, HRB 25417
USt-IdNr.: DE351955957
E-Mail: info@heimlios.de
(nachfolgend „Heimlios") und ihren Vertragspartnern über den Bezug von Leads.
Heimlios ist eine Marke der Kuxhausen Ventures GmbH.
1. Vertragsschluss, Bestellung und Preise
1.1 Die Angebote von Heimlios richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen Rechts („Partner"). Sie richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit der Bestellung sichert der Partner zu, kein Verbraucher zu sein. Heimlios kann den Nachweis der Unternehmereigenschaft durch geeignete Unterlagen verlangen, insbesondere durch Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.
1.2 Die Darstellung der Sparten, Preise und Konditionen auf heimlios.de stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs im Checkout oder durch eine entsprechende Erklärung in Textform gibt der Partner ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über die Lieferung von Leads ab.
1.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn Heimlios das Angebot in Textform bestätigt. Der ausdrücklichen Bestätigung steht der Beginn der Auslieferung von Leads gleich.
1.4 Diese AGB gelten sowohl für einmalige Bestellungen als auch für laufende Geschäftsbeziehungen.
1.5 Die Mindestbestellmenge beträgt zehn (10) Leads je Sparte. Eine Abnahmeverpflichtung über die bestellte Menge hinaus besteht nicht.
1.6 Bei der Bestellung wählt der Partner die Sparte, die Menge und gegebenenfalls das Liefergebiet. Das Liefergebiet kann auf Ebene der Postleitzahl eingegrenzt werden.
1.7 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf heimlios.de ausgewiesenen Preise.
1.8 Mengenrabatte werden nach Maßgabe der auf heimlios.de veröffentlichten Staffel gewährt. Maßgeblich für die Rabattstufe ist die bestellte und bezahlte Menge. Ruft der Partner eine geringere Menge ab, erfolgt keine Nachberechnung.
1.9 Heimlios kann die Preise mit Wirkung für künftige Bestellungen ändern. Preisänderungen werden dem Partner mindestens zwei (2) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Der Partner kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kündigt er nicht, gelten die geänderten Preise für Bestellungen ab diesem Zeitpunkt. Auf diese Rechtsfolge weist Heimlios in der Ankündigung hin. Bereits bestellte und bezahlte Leads bleiben von Preisänderungen unberührt.
2. Leistungen von Heimlios
2.1 Heimlios generiert Datensätze von Personen, die über eigene Kampagnen und Anfragestrecken Interesse an einer Photovoltaikanlage, einer Wärmepumpe oder beidem bekundet und in eine Weitergabe ihrer Daten sowie in eine Kontaktaufnahme eingewilligt haben („Leads", die betroffene Person „Interessent"). Die angebotenen Sparten und die je Sparte abgefragten Daten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf heimlios.de in der bei Bestellung gültigen Fassung.
2.2 Heimlios generiert die Leads ausschließlich selbst und kauft keine Leads von Dritten zu.
2.3 Heimlios prüft jeden Lead vor Auslieferung auf Plausibilität und qualifiziert ihn telefonisch vor, indem es Kontaktdaten und Vorhaben mit dem Interessenten bestätigt. Eine darüber hinausgehende Prüfung der vom Interessenten gemachten Angaben auf Richtigkeit oder Vollständigkeit erfolgt nicht. Heimlios schuldet weder die Erreichbarkeit des Interessenten noch dessen fortbestehendes Interesse noch das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Partner und dem Interessenten. Die Rechte des Partners aus Ziffer 4 bleiben unberührt.
2.4 Heimlios liefert jeden Lead an genau einen Partner aus. Eine Parallelvermarktung desselben Leads findet nicht statt. Denselben Interessenten liefert Heimlios innerhalb von neunzig (90) Tagen nicht erneut aus.
2.5 Die Lieferung erfolgt nach Verfügbarkeit. Heimlios sagt weder eine Lieferzeit noch eine Mindestmenge je Zeitraum zu. Dies gilt insbesondere bei regional eingegrenzten Bestellungen. Leads, die dreißig (30) Tage nach vollständigem Zahlungseingang nicht geliefert werden konnten, werden dem Partner anteilig zurückerstattet.
2.6 Die Auslieferung erfolgt über den vom Partner gewählten Kanal, namentlich per E-Mail, über eine Schnittstelle zu dessen CRM-System oder per Webhook. Mit jedem Lead teilt Heimlios dem Partner eine Lead-ID mit.
2.7 Die Lieferung ist erfüllt mit dem Versand des Leads an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse beziehungsweise den von ihm hinterlegten Endpunkt. Das Risiko der Abrufbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Kompatibilität und Verfügbarkeit der Systeme des Partners, trägt der Partner. Technische Störungen auf Seiten des Partners hat dieser Heimlios unverzüglich anzuzeigen und einen alternativen Empfangskanal zu benennen.
2.8 Der Partner hält die hinterlegten Empfangs- und Kontaktdaten stets aktuell.
3. Zahlung und Guthaben
3.1 Die Leistungen von Heimlios sind im Voraus zu bezahlen. Die Auslieferung von Leads erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
3.2 Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Heimlios ist berechtigt, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse zu übermitteln.
3.3 Geleistete Zahlungen werden dem Partner als Guthaben gutgeschrieben und mit den gelieferten Leads verrechnet. Das Guthaben ist zweckgebunden für den Bezug von Leads und wird nicht verzinst.
3.4 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zahlt Heimlios ein verbleibendes Restguthaben auf Anforderung des Partners innerhalb von vierzehn (14) Tagen aus. Die Auszahlung erfolgt unter Verrechnung mit fälligen Gegenforderungen von Heimlios.
3.5 Hat der Partner Heimlios ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erfolgt der Einzug frühestens zwei (2) Tage nach Übermittlung der Vorankündigung; die Frist für die Vorankündigung wird entsprechend verkürzt. Der Partner sorgt für die erforderliche Deckung des Kontos.
3.6 Kosten, die durch Nichteinlösung oder Rückbuchung einer Lastschrift entstehen, trägt der Partner, soweit er diese zu vertreten hat. Dem Partner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3.7 Befindet sich der Partner mit einer Zahlung in Verzug, ist Heimlios berechtigt, die Lieferung weiterer Leads bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
3.8 Solange sich der Partner mit einer Zahlung in Verzug befindet, ist es ihm nicht gestattet, aufgrund gelieferter Leads Kontakt zu den Interessenten aufzunehmen oder Verträge mit diesen zu schließen.
3.9 Der Partner kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Partner nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.10 Heimlios berechnet die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
4. Reklamation von Leads
4.1 Der Partner ist verpflichtet, jeden gelieferten Lead unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Versand, telefonisch zu kontaktieren. Unterlässt der Partner die fristgerechte Kontaktaufnahme, stehen ihm hinsichtlich dieses Leads keine Rechte nach Maßgabe dieser Ziffer zu.
4.2 Eine Reklamation ist ausschließlich in folgenden Fällen möglich:
- a) Telefonnummer falsch: Die übermittelte Telefonnummer ist dem Interessenten nicht zuzuordnen, insbesondere weil der Anschluss nicht vergeben ist, es sich um eine Fax- oder Serviceverbindung handelt oder die Nummer offensichtlich unvollständig oder unzutreffend ist.
- b) Name falsch: Der übermittelte Name ist dem Interessenten nicht zuzuordnen.
- c) Dublette: Heimlios hat denselben Interessenten innerhalb von neunzig (90) Tagen bereits an den Partner geliefert. Kontakte, über die der Partner aus anderen Quellen bereits verfügt, begründen keine Reklamation.
- d) Fake- oder Testanfrage: Es handelt sich offensichtlich um keine ernsthafte Anfrage, erkennbar insbesondere an Fantasieangaben wie „Max Mustermann" oder sinnfreien Zeichenfolgen.
- e) Kein Eigentümer: Der Interessent ist weder Eigentümer des betreffenden Gebäudes noch zur Entscheidung über das Vorhaben befugt.
4.3 Nicht reklamierbar ist insbesondere, dass der Interessent telefonisch nicht erreicht werden konnte, kein Interesse mehr bekundet, ein Angebot ablehnt oder es nicht zum Vertragsschluss kommt.
4.4 Die Reklamation ist innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Versand des Leads in Textform per E-Mail an info@heimlios.de zu richten. Die Reklamation muss zwingend die bei Auslieferung mitgeteilte Lead-ID sowie den geltend gemachten Reklamationsgrund enthalten. Reklamationen ohne Lead-ID werden nicht bearbeitet. Nach Ablauf der Frist sind Ansprüche wegen der in Ziffer 4.2 genannten Mängel ausgeschlossen.
4.5 Heimlios prüft jede Reklamation im Einzelfall. Die Prüfung erfolgt unabhängig von der Anzahl oder dem Anteil der vom Partner reklamierten Leads.
4.6 Ist die Reklamation berechtigt, liefert Heimlios im Wege der Nacherfüllung einen Ersatzlead derselben Sparte und desselben Liefergebiets. Ist ein Ersatzlead nicht verfügbar, erfolgt eine Gutschrift in Höhe des für den reklamierten Lead gezahlten Entgelts auf das Guthabenkonto des Partners.
4.7 Ab Zugang der Reklamation bei Heimlios darf der Partner den reklamierten Lead nicht mehr kontaktieren und die übermittelten Daten nicht weiter verwenden. Reklamierte Leads werden von Heimlios nicht anderweitig veräußert.
5. Pflichten des Partners
5.1 Der Partner versichert, über sämtliche für seine Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse, Zulassungen und Registrierungen zu verfügen, insbesondere über die Eintragung in die Handwerksrolle, soweit seine Tätigkeit sie erfordert. Er teilt Heimlios den Wegfall oder die Einschränkung einer solchen Erlaubnis oder Eintragung unverzüglich mit.
5.2 Heimlios kann jederzeit den Nachweis der nach Ziffer 5.1 erforderlichen Erlaubnisse und Registrierungen verlangen. Legt der Partner den Nachweis nicht innerhalb einer von Heimlios gesetzten angemessenen Frist vor, ist Heimlios berechtigt, die Lieferung weiterer Leads auszusetzen.
5.3 Der Partner macht bei der Registrierung und Bestellung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Änderungen seiner Unternehmens- oder Kontaktdaten, insbesondere der Rechtsform, der Anschrift und der Vertretungsberechtigten, teilt er Heimlios unaufgefordert und unverzüglich mit und belegt sie auf Anforderung durch geeignete Unterlagen.
5.4 Der Partner bewahrt ihm überlassene Zugangsdaten sorgfältig auf und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Einen tatsächlichen oder möglichen Missbrauch zeigt er Heimlios unverzüglich an. Der Partner haftet für Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte von seinen Zugangsdaten Kenntnis erlangen, soweit er dies zu vertreten hat.
5.5 Der Partner kontaktiert die Interessenten in einer Art und Weise, wie sie aufgrund der Anfrage bei Heimlios erwartet werden darf. Beleidigungen, Belästigungen, Verleumdungen und Bedrohungen sind untersagt.
5.6 Der Partner ist für die Einhaltung sämtlicher für seine Geschäftstätigkeit maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die handwerks- und gewerberechtlichen Vorschriften, die verbraucherschützenden Informations- und Widerrufspflichten, die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sowie seine steuerlichen Pflichten.
5.7 Der Partner stellt Heimlios von sämtlichen Ansprüchen frei, die Interessenten oder sonstige Dritte gegen Heimlios wegen einer vom Partner zu vertretenden Pflicht- oder Rechtsverletzung geltend machen. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Partner unterstützt Heimlios bei der Abwehr solcher Ansprüche nach Kräften. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.8 Der Partner meldet technische Störungen beim Empfang von Leads unverzüglich in Textform an Heimlios.
6. Datenschutz, Weitergabeverbot und Vertragsstrafe
6.1 Heimlios und der Partner sind hinsichtlich der übermittelten personenbezogenen Daten jeweils eigenständig Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird nicht begründet.
6.2 Heimlios sichert zu, dass die übermittelten Daten rechtmäßig erhoben wurden und dass für die Weitergabe an den Partner sowie für dessen Kontaktaufnahme eine wirksame Einwilligung des Interessenten vorliegt.
6.3 Mit der Übermittlung geht die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die weitere Verarbeitung auf den Partner über. Der Partner ist ab diesem Zeitpunkt für die Rechtmäßigkeit seiner Verarbeitung selbst verantwortlich, insbesondere für die Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 14 DSGVO sowie für die Bearbeitung von Betroffenenrechten und Werbewidersprüchen.
6.4 Der Partner darf die übermittelten Daten im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorgaben für sein eigenes Leistungsangebot nutzen. Eine Beschränkung auf die bei der Anfrage genannte Sparte besteht nicht.
6.5 Die Weitergabe der übermittelten Leads oder einzelner Daten hieraus an Dritte ist dem Partner untersagt. Dies gilt insbesondere für den entgeltlichen oder unentgeltlichen Weiterverkauf, die Überlassung zur Nutzung sowie die Einbringung in gemeinsam genutzte Datenbestände. Die Weitergabe an Erfüllungsgehilfen des Partners, die für diesen weisungsgebunden tätig werden, bleibt zulässig, soweit die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
6.6 Verstößt der Partner schuldhaft gegen Ziffer 6.5, ist eine Vertragsstrafe verwirkt, deren Höhe Heimlios nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann. Bei Dauerverstößen gilt jede angefangene Woche der Zuwiderhandlung als gesonderter Verstoß. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf Schadensersatzansprüche aus derselben Pflichtverletzung angerechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.
6.7 Der Verstoß gegen Ziffer 6.5 berechtigt Heimlios darüber hinaus zur sofortigen Aussetzung der Lieferung sowie zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
7. Laufzeit, Kündigung und Aussetzung der Lieferung
7.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
7.2 Beide Parteien können das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und ohne Angabe von Gründen in Textform kündigen. Die Kündigung des Partners ist an info@heimlios.de zu richten.
7.3 Die Kündigung lässt bereits geschlossene Verträge über bestellte und bezahlte Leads unberührt. Diese werden nach Maßgabe von Ziffer 2 weiterhin ausgeliefert und vom Partner abgenommen. Ein Anspruch auf Rückabwicklung oder Auszahlung des auf noch nicht gelieferte Leads entfallenden Entgelts besteht nicht. Die anteilige Rückerstattung nach Ziffer 2.5 für Leads, die dreißig (30) Tage nach vollständigem Zahlungseingang nicht geliefert werden konnten, bleibt unberührt.
7.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Heimlios insbesondere vor bei einem Verstoß des Partners gegen das Weitergabeverbot, bei einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Pflichten, bei Wegfall der nach Ziffer 5.1 erforderlichen Erlaubnis sowie bei wiederholtem Zahlungsverzug.
7.5 Unabhängig von einer Kündigung ist Heimlios berechtigt, die Lieferung von Leads auszusetzen, solange der Partner den angeforderten Erlaubnisnachweis nicht vorgelegt hat, sich mit einer Zahlung in Verzug befindet oder gegen das Weitergabeverbot verstoßen hat.
7.6 Ein bei Vertragsende verbleibendes Restguthaben wird nach Maßgabe von Ziffer 3.4 ausgezahlt. Dies gilt auch im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch Heimlios.
7.7 Bereits gelieferte Daten bleiben beim Partner. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Partners nach Ziffer 6 bleibt von der Beendigung des Vertragsverhältnisses unberührt.
8. Haftung
8.1 Heimlios haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Heimlios nur für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
8.3 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8.2 gilt ausdrücklich auch für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere soweit diese auf Mängeln gelieferter Leads beruhen.
8.4 Eine weitergehende Haftung von Heimlios ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie die Haftung nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Heimlios.
8.6 Heimlios gewährleistet die Verfügbarkeit von Schnittstellen und sonstigen Onlinediensten nur, soweit diese im eigenen Einflussbereich liegt. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungs- und Sicherheitsarbeiten sowie Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Heimlios, etwa Störungen öffentlicher Kommunikationsnetze oder Stromausfälle, können zu vorübergehenden Beeinträchtigungen führen.
8.7 Ansprüche des Partners wegen Mängeln gelieferter Leads verjähren zwölf (12) Monate ab Versand des jeweiligen Leads. Die Ausschlussfrist nach Ziffer 4.4 bleibt unberührt. Von der Verkürzung ausgenommen sind Ansprüche nach den Ziffern 8.1 und 8.4.
9. Nutzungsrechte, Referenzen und Bewertungen
9.1 Der Partner räumt Heimlios für die Dauer des Vertragsverhältnisses das einfache, unentgeltliche Recht ein, seinen Namen, seine Firmierung und sein Logo zum Zweck der Darstellung der Zusammenarbeit zu verwenden, insbesondere als Referenz auf den Websites von Heimlios und in Marketingmaßnahmen online wie offline. Das Recht umfasst die Vervielfältigung, die öffentliche Zugänglichmachung und die Verbreitung sowie die Anpassung von Größe und Farbe. Der Partner kann der Verwendung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.
9.2 Der Partner sichert zu, über die für die Einräumung der Rechte nach Ziffer 9.1 erforderlichen Befugnisse zu verfügen.
9.3 Gibt der Partner eine Bewertung über Heimlios ab, ist Heimlios berechtigt, diese ganz oder in Auszügen zeitlich und örtlich unbeschränkt zu veröffentlichen und zu Werbezwecken zu verwenden. Eine inhaltliche Veränderung der Bewertung erfolgt nicht. Der Partner kann die Verwendung jederzeit für die Zukunft in Textform widerrufen.
9.4 Sämtliche Rechte an den Inhalten, Marken, Texten, Grafiken und Softwarebestandteilen von Heimlios verbleiben bei Heimlios. Der Partner darf die Marken von Heimlios nur verwenden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages und zum Hinweis auf die Zusammenarbeit erforderlich ist.
9.5 Der Partner darf die von Heimlios bereitgestellten Onlinedienste und Schnittstellen nur über die dafür vorgesehenen Zugänge nutzen. Maßnahmen, die geeignet sind, die Funktionsfähigkeit der Systeme von Heimlios zu beeinträchtigen, sind untersagt; hierzu zählen insbesondere Skripte, Robots, Crawler sowie Reverse Engineering. Eine Nutzung, die über die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zu erwartende Intensität und Häufigkeit hinausgeht, ist nicht gestattet.
10. Änderung dieser AGB
10.1 Heimlios kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies für den Partner zumutbar ist. Zumutbar ist eine Änderung insbesondere, wenn sie dazu dient, die AGB an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an behördliche Anordnungen anzupassen, wenn neue Leistungen oder Leistungselemente eingeführt oder technische und organisatorische Prozesse geändert werden oder wenn die Änderung für den Partner ausschließlich vorteilhaft ist. Änderungen wesentlicher vertraglicher Regelungen, die zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führen würden, sind ausgenommen.
10.2 Heimlios kündigt Änderungen mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform an die vom Partner hinterlegte E-Mail-Adresse an.
10.3 Der Partner kann den Änderungen innerhalb dieser Frist in Textform widersprechen oder das Vertragsverhältnis kündigen. Widerspricht er nicht und kündigt er nicht, gelten die geänderten AGB ab dem angekündigten Zeitpunkt als vereinbart. Auf die Frist und diese Rechtsfolge weist Heimlios in der Ankündigung gesondert hin.
10.4 Widerspricht der Partner, ist Heimlios berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Partners wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, soweit Heimlios ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
11.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen Heimlios und dem Partner haben Vorrang vor diesen AGB. Gleiches gilt für zwingende gesetzliche Vorschriften.
11.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
11.4 Erklärungen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses können per E-Mail an die jeweils hinterlegten Adressen übermittelt werden. Der Partner hält seine Kontaktdaten aktuell.
11.5 Heimlios ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen im Sinne des § 15 AktG oder auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung wird dem Partner mit einer Frist von einem (1) Monat angekündigt. Der Partner kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung kündigen; hierauf weist Heimlios in der Ankündigung hin.
11.6 Ansprüche des Partners aus diesem Vertragsverhältnis können nur mit vorheriger Zustimmung von Heimlios in Textform abgetreten werden.
11.7 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Aachen.
11.8 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Aachen, soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Heimlios ist berechtigt, den Partner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
11.9 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Regelungen des Internationalen Privatrechts.
11.10 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.